Auch das gibt’s…!
Uns erreichte vor Kurzem noch ein netter Brief einer Familie, bei der wir am 04.07.2020 einen Einsatz zur Tragehilfe hatten.
Wir bedanken uns für die netten Worte und helfen natürlich immer in der Not!
Uns erreichte vor Kurzem noch ein netter Brief einer Familie, bei der wir am 04.07.2020 einen Einsatz zur Tragehilfe hatten.
Wir bedanken uns für die netten Worte und helfen natürlich immer in der Not!
Gestern trafen sich alle Ortswehrleiter, der Gemeindewehrleiter und der Gemeindejugendwart um über die aktuelle Coronasituation zu diskutieren.
Somit teilen wir euch mit, dass bis auf weiteres alle Übungsdienste der Jugendfeuerwehr, der aktiven Feuerwehr, sowie der Alters- und Ehrenabteilung eingestellt werden.
Unsere Einsatzbereitschaft ist davon nicht betroffen!
#drohtgefahrwirsindda
In Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit dem 01.01.2016. Nach Sächsischer Bauordnung (SächsBO) §47 abs. 4 müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen Rauchmelder installiert werden. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Sachsen und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Sachsen?
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
Wer muss Rauchmelder installieren?
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)?
Relevante Links
Hier finden Sie die Landesbauordnung (SächsBO)
Jeden Mittwoch 15 Uhr werden ab dem 02.09.2020 nun die Sirenen zur Probe wieder heulen.