Donnerstag, 25. April 2024
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Rauchmeldertag

RAUCHMELDERPFLICHT SACHSEN

Rauchmelderpflicht in Sachsen – so ist sie geregelt

In Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit dem 01.01.2016. Nach Sächsischer Bauordnung (SächsBO) §47 abs. 4 müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen Rauchmelder installiert werden. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Sachsen und wichtige Links hier im Überblick:

Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Sachsen?

  • für Neu- und Umbauten: seit 01.01.2016
  • für Bestandsbauten, bzw. Altbautenbesteht derzeit noch keine Nachrüstpflicht

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • In allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Beachten Sie hierzu den Hinweis zur gleichlautenden Regelung für Baden-Württemberg.
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)

Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)?

  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der unmittelbare Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
    ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Mehr
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

Relevante Links

Hier finden Sie die Landesbauordnung (SächsBO)

Rauchmeldertag

Rauchmelder retten in Deutschland durchschnittlich 4,1 Menschen pro Tag vor gesundheitlichen Schäden oder sogar dem Tod. Das ergab eine aktuelle Auswertung der Medienberichterstattung von Dezember 2019 bis Februar 2020, die die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ anlässlich ihres 20-jährigen Bestehens zum Rauchmeldertag, Freitag den 13. März vorstellt. Im Jahr 2015 wurden laut einer vergleichbaren Auswertung durchschnittlich nur 1,2 Personen gerettet.

Rauchmelderpflicht wirkt – bereits über 500 Menschenleben gerettet

Die ebenfalls zum Rauchmeldertag erstmals veröffentlichte Studie „Wirksamkeit der Rauchwarnmelderpflicht“ weist zudem nach: Rauchmelder retten Leben. Durchschnittlich werden statistisch belegt bei Bränden pro Jahr 68 Personen vor dem Tod gerettet. Das ist das zentrale Ergebnis der Erhebung von Dr. Sebastian Festag, Risikoforscher bei Hekatron Brandschutz. „Durch die flächendeckende Rauchmelderpflicht in den verschiedenen Bundesländern und die zunehmende Ausstattung von Haushalten mit Rauchwarnmeldern sinkt das Brandsterberisiko signifikant. In unserer Studie konnten wir nachweisen, dass der Rückgang der Sterbefälle bei Bränden im Zusammenhang mit der Rauchmelderpflicht steht. Damit verdanken statistisch abgesichert bisher über 500 Menschen ihr Leben einem Rauchwarnmelder. Tendenz steigend“, erläutert Dr. Festag.

Aktive Aufklärungsarbeit zum Thema Brandschutz

Auch Norbert Schaaf, Vorsitzender von „Rauchmelder retten Leben“, zieht zum 20-jährigen Bestehen Bilanz: „Als wir im Jahr 2000 mit unserer Initiative starteten, waren höchstens fünf Prozent der deutschen Haushalte mit Rauchmeldern ausgestattet. Heute sind Rauchmelder in allen 16 Bundesländern Pflicht.“ Hermann Schreck, Beiratsvorsitzender der Initiative und Ständiger Vertreter des DFV-Präsidenten, ergänzt: „Unser gemeinsames Ziel ist es, die Zahl der Brandopfer durch Aufklärungsarbeit zum Thema Brandschutz weiter zu senken.“ Das Forum Brandrauchprävention startete dafür 2019 umfassende Kommunikationsmaßnahmen zum richtigen Verhalten im Brandfall. Dazu zählt auch ein kreativer Schülerwettbewerb, der in diesem Jahr erneut stattfindet.

Übergangsfrist für Berlin und Brandenburg endet am 31. Dezember

Rauchmelder sind Lebensretter, auch bereits in Berlin und Brandenburg. Diese hatten als letzte Bundesländer die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten eingeführt. Bis Ende 2020 müssen auch Altbauten und damit alle Wohnungen und Wohnhäuser in Berlin und Brandenburg mit Rauchmeldern durch die Eigentümer ausgestattet sein, und zwar in sämtlichen Aufenthaltsräumen, die Küche ausgenommen, und Fluren, die als Rettungswege dienen. Die Ausstattungspflicht gilt für Miet- und Eigentumswohnungen ebenso wie für das selbstgenutzte Haus. Eigentümer müssen daher ihre Mieter mit Rauchmeldern schützen, sollten aber das eigene Zuhause dabei nicht vergessen.

Im folgendem haben wir hier noch ein Video, welches verdeutlicht wie schnell sich ein Feuer ausbreitet und was zu tun ist, wenn es brennt.

 

Quelle Text: https://blaulicht-magazin.net/weniger-brandtote-dank-rauchmelder-morgen-ist-rauchmeldertag/

Quelle Video: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/fachberater-feuerwehren/videos/

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