Wir, die Kameradinnen und Kameraden der FFW Medingen wünschen allen einen guten Start ins neue Jahr 2021 und in diesem Jahr ganz besonders Gesundheit!
Vielleicht habt ihr ja auch den einen oder anderen guten Vorsatz für dieses Jahr… Sollte der Beitritt zu unserer Ortsfeuerwehr dabei sein, freuen wir uns schon bald auf ein erstes Treffen, sobald unsere Dienste wieder starten dürfen. Informationen zum Dienstbeginn 2021 erfolgen in Kürze.
Du willst oder kannst nicht mit uns aktive Einsätze fahren, möchtest dich aber trotzdem engagieren? Dann tritt doch unserem Medinger-Feuerwehr-Verein e.V. bei! Hier findest du weitere Informationen dazu: https://www.feuerwehr-medingen.de/verein/
Wir freuen uns über deine Hilfe, der Gesellschaft etwas Gutes tun zu wollen!
Rauchmelderpflicht in Sachsen – so ist sie geregelt
In Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit dem 01.01.2016. Nach Sächsischer Bauordnung (SächsBO) §47 abs. 4 müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen Rauchmelder installiert werden. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Sachsen und wichtige Links hier im Überblick:
Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Sachsen?
für Neu- und Umbauten: seit 01.01.2016
für Bestandsbauten, bzw. Altbautenbesteht derzeit noch keine Nachrüstpflicht
Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?
In allenAufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Beachten Sie hierzu den Hinweis zur gleichlautenden Regelung für Baden-Württemberg.
In allenFluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.
Wer muss Rauchmelder installieren?
der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)
Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)?
In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der unmittelbare Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Mehr
Gestern trafen sich alle Ortswehrleiter, der Gemeindewehrleiter und der Gemeindejugendwart um über die aktuelle Coronasituation zu diskutieren.
Somit teilen wir euch mit, dass bis auf weiteres alle Übungsdienste der Jugendfeuerwehr, der aktiven Feuerwehr, sowie der Alters- und Ehrenabteilung eingestellt werden.
Unsere Einsatzbereitschaft ist davon nicht betroffen!
Die Freiwillige Feuerwehr Medingen ist eine Ortsteilfeuerwehr von Ottendorf-Okrilla.
Bereits seit über 80 Jahren sorgen wir für Ihre Sicherheit im Dorf und in der Umgebung.
Wir suchen DICH!
Du interessierst dich für Technik, Feuer oder Kameradschaft?
Dann schau doch einmal bei unseren Diensten vorbei!
Wir sind ständig auf der Suche nach neuen Kameradinnen und Kameraden, egal ob in der Jugendfeuerwehr oder in der aktiven Abteilung.
Feuerwehr Verein
Du kannst aus bestimmten Gründen nicht der aktiven Feuerwehr beitreten, möchtest aber dennoch die Feuerwehr vor Ort unterstützen?
Wir wär’s mit einer Mitgliedschaft im Feuerwehr Verein? Du würdest damit die Feuerwehr unterstützen und wärst eine tragende Hand von uns.
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.