Samstag, 20. April 2024
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Beiträge mit Tag ‘Feuerwehr’

Die Jugendfeuerwehr geht baden …

Samstag, den 04.02.2023 trafen sich die Jugendfeuerwehren Ottendorf-Okrilla, Medingen, Hermsdorf und Grünberg um einen gemeinsamen Badeausflug zu unternehmen.

Gestartet gegen 8:30 Uhr an den jeweiligen Gerätehäusern, ging es dann in Richtung Freizeitbad. Ziel war diesmal das Freizeitbad Riff in Bad Lausick. Hier angekommen wurde sich rasch umgezogen und das Bad in Beschlag genommen. In der Zeit von 10 Uhr bis 13 Uhr konnte sich im Strömungskanal, dem Außenbecken, beim Springturm oder auf einer der beiden Rutschen ordentlich ausgepowert werden.

Da bei so vieler Aktivität natürlich auch der Hunger kommt, gab es zum Mittag für jeden ein individuell ausgewähltes Essen inklusive Getränk. Somit konnte jeder noch einmal gestärkt in die nächste Runde Badespaß gehen.

Aber auch jeder Spaß muss einmal ein Ende haben. Kurz vor 13 Uhr ging es also unter die Dusche und anschließend wieder in die Alltagskleidung, um danach wieder heim zu fahren. Eben noch schnell ein Gruppenbild mit allen Teilnehmern gemacht und dann ab in die Autos. Gegen 15 Uhr waren alle wieder in der Heimat und konnten noch ein schönes Restwochenende genießen.

Vielen Dank an dieser Stelle, für alle Unterstützer, Helfer, Fahrer, Betreuer und Jugendwarte für die geleistete Arbeit.

Neue Fahrzeuge für die Feuerwehr Medingen

Unsere Feuerwehr hat heute 2 neue Fahrzeuge bekommen, welche mit dem Löschgruppenfahrzeug getauscht wurden.  Dabei handelt es sich um einen Einsitzer Einsatzwagen (EEw-1) Typ Multicar mit Lademulde, zu sehen mittig im Bild und einem Feuerwehr Teleskopstapler (Fw-TS 14) Typ Manitou, links im Bild.

Mit beiden Fahrzeugen können wir gerade bei Einsätzen der Technischen Hilfeleistung noch besser agieren. So kann z.B. der Einsitzer Einsatzwagen bei Hochwasserlagen Sandsäcke befördern oder bei der Bereinigung von verschneiten Dächern, den Schnee abtransportieren.

Der Feuerwehr Teleskopstapler hilft beim beseitigen von Bäumen durch Sturmschäden und kann ebenso schnell wie effektiv verunfallte Fahrzeuge einfach zur Seite heben. Noch besser ist aber seine Rettungshöhe. Ausgestattet mit einem Korb, welcher aber leider wegen Lieferengpässe noch nicht installiert ist können wir so Menschen bis zu einer Höhe von 14 Metern retten oder von da aus auch Bäume beschneiden.

Des Weiteren ist es möglich dieses Fahrzeug als Ersatz zu einer Drehleiter einzusetzen.

Die beiden Fahrzeuge werden für heute in den Dienst genommen!

 

Die ersten Jugendfeuerwehrdienste 2023

Die erste beiden Dienste der Jugendfeuerwehr (Jfw) sind bereits Geschichte. Wie immer am Anfang eines neuen Jahres, stand das Thema UVV auf dem Plan. UVV ist dabei die Abkürzung für Unfall Verhütungsvorschrift. Hierbei geht es darum, Gefahren und Gefahrensituationen zu ermitteln, anzusprechen und zu verhindern. Um das Thema ansprechend und nicht zu trocken zu behandeln, wurde dazu eine witzige, aber dennoch sehr ansprechende Powerpoint Präsentation gezeigt und anschließend noch mit einem Film abgerundet. Nach diesem Thema schaute sich die Jugendfeuerwehr noch einen Film über das Einsatzgeschehen der Berufsfeuerwehr Dresden aus 2022 an.

Beim nächsten Dienst ging es um das Thema Öffentlichkeitsarbeit. Wir gestalteten zusammen aus mehreren Bildern ein Plakat für unseren Schaukasten vor der Feuerwehr. Es wurde geschnitten, geklebt und der Kreativität freien Lauf gelassen. Am Ende entstand so der Jahresrückblick der Jfw Medingen für das Jahr 2022 in Bildern. Dies kann nun im Schaukasten der Feuerwehr betrachtet werden. Ebenso gibt es die Bilder des vergangenen Jahres der Jfw hier auf der Hompage.

Neue Vorschrift zu Rauchwarnmeldern in Sachsen

Künftig sind die Geräte auch in Bestandsgebäuden Pflicht

Mit der aktuellen Neufassung der Sächsischen Bauordnung hat der Freistaat auch die Regelung zur Ausstattung von Gebäuden mit Rauchwarnmeldern angepasst. Bisher bestand in Sachsen die Rauchmelderpflicht lediglich für Neubauten (seit 2016), in Bestandsgebäuden jedoch nicht – im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern. Jetzt hat Sachsens Kabinett nachgebessert: Vorgesehen ist, dass künftig auch sächsische Bestandsgebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Dafür soll eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2024 gelten.

Die Regelung im Detail

Vorgeschrieben werden die Rauchwarnmelder für alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie für Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen. Die Vorschrift wird nicht nur für Wohnungen gelten, sondern auch für entsprechende Räume in Beherbergungsstätten, Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung sowie alte Menschen, für Krankenhäuser, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen und für Wohnheime. In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder übrigens auch im Wohnzimmer Pflicht.


Wer übernimmt Installation, Pflege und Wartung?

Künftig gilt auch für Sachsen: Eigentümer bzw. Vermieter einer Wohnung oder eines Wohnhauses sind verpflichtet, das Objekt gemäß gesetzlicher Vorschrift mit Rauchmeldern auszustatten. Kommt der Vermieter dieser Pflicht, nicht nach oder sind nicht alle vorgeschriebenen Räume mit Rauchmeldern ausgestattet, sollten Mieter diesen zunächst persönlich darauf ansprechen oder anschreiben. Falls Vermieter nicht reagieren, können Mieter die Bauaufsichtsbehörde einschalten.

Für die Pflege und Prüfung der Rauchmelder sind jedoch die Mieter verantwortlich. Der Vermieter ist jedoch gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die Rauchmelder durch den Mieter geprüft werden können und diese Pflichte auch umgesetzt wird. Die Prüfung und Pflege der Rauchmelder sollte regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle zwölf Monate. Der Vermieter bleibt jedoch in der Pflicht, die fachgerechte Wartung der Rauchmelder sicherzustellen. Dazu zählt der Austausch leerer Batterien und defekter oder gealterter Rauchmelder.

Qualitätszeichen für Rauchmelder

Wie die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ des Forums Brandrauchprävention e.V. mitteilt, werden zwei Drittel der Brandopfer im Schlaf vom Feuer überrascht. Gefährlich ist dabei der Brandrauch. Hier kommen Rauchwarnmelder zum Einsatz, die bei giftigem Rauchgas ein lautes akustisches Signal ertönen lassen. So bleiben Bewohnern wertvolle Sekunden und Minuten, um sich in Sicherheit zu bringen. Für Verbraucher stellt das sogenannte Q-Label eine sichere Orientierungshilfe dar, welcher Rauchmelder eine gute Qualität mitbringt. Die eingetragene Marke zur Kennzeichnung von Rauchmeldern setzt das CE-Zeichen voraus. Unternehmen schaffen durch einheitliche Kriterien und eine unabhängige Prüfung Transparenz und eine besondere Qualitätssicherung.

Weitere Informationen zum Thema gibt es im Infoportal für Verbraucher unter www.rauchmelder-lebensretter.de/

(Quelle: https://www.blick.de/sachsen/neue-vorschrift-zu-rauchwarnmeldern-in-sachsen-artikel11947287?fbclid=IwAR2kxtbLqe64jutGz7kjtRQqwefyvlg4cLEFWO6Y8H5ateMJiTrgbUEZJUc)

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