Sonntag, 6. Oktober 2024
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Beiträge mit Tag ‘Sachsen’

Endlich umgebaut!!

Einige werden ihn vielleicht schon lange nicht mehr gesehen haben, andere haben es vielleicht auch gar nicht mitbekommen. In den letzten Wochen, ja sogar Monaten war unser 2. Fahrzeug, der Gerätewagen Dekon-P zu umfangreichen Umbauarbeiten bei MAN in Dresden Kaditz. In Absprache mit Bund und Land, wurde entschieden dem Fahrzeug, neben der Tätigkeit im Gefahrgutzug Nord des Landkreises Bautzen, noch eine weitere Aufgabe zuzuteilen. Hierbei handelt es sich um den Einbau einer zusätzlichen Achse am Heck des Fahrzeuges und eines Ladekrans zwischen Mannschaftskabine und Heckaufbau. Somit kann das Fahrzeug noch besser bei Einsätzen bei Technischer Hilfeleistung eingesetzt werden. Bei Einsätzen nach Sturm und Unwetter kann so zum Beispiel liegengebliebenes und abgearbeitetes Holz, mittels des Kranes aufgenommen werden und Dank der Verstärkung der Achslast auch gleich mit abtransportiert werden. Aber auch bei Verkehrsunfällen, kann der Kran zum Einsatz kommen, um so die Einsatzstelle schnell zu bereinigen. Ein langes Warten auf den Bergungsdienst, ist so nicht mehr nötig. Dies spart Einsatzzeit und weitere Kosten für die Gemeinde. Lars Kellner, Wehrleiter der Ortswehr Medingen, ist sich jedenfalls sicher: „Mit dieser Umbaumaßnahme, steigern wir die weitere Einsatzfähigkeit des Gerätewagens und sorgen außerdem dafür, dass unser Standort weiter attraktiv bleibt.“

Sie möchten sich gern von unserem umgebauten Fahrzeug überzeugen und mehr Informationen bekommen? Dann laden wir Sie schon einmal recht herzlich ein, an unserem Tag der offenen Tür, am 01.07.2023 am Gerätehaus Medingen vorbei zu kommen. Dazu kommen bald weitere News!

Rauchmeldertag

RAUCHMELDERPFLICHT SACHSEN

Rauchmelderpflicht in Sachsen – so ist sie geregelt

In Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht für Neu- und Umbauten seit dem 01.01.2016. Nach Sächsischer Bauordnung (SächsBO) §47 abs. 4 müssen in allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie in allen Fluren, die als Rettungswege aus Aufenthaltsräumen dienen Rauchmelder installiert werden. Für den Einbau ist der Eigentümer, bzw. der Vermieter verantwortlich, für die Wartung der Mieter selbst. Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift in Sachsen und wichtige Links hier im Überblick:

Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Sachsen?

  • für Neu- und Umbauten: seit 01.01.2016
  • für Bestandsbauten, bzw. Altbautenbesteht derzeit noch keine Nachrüstpflicht

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • In allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen. Beachten Sie hierzu den Hinweis zur gleichlautenden Regelung für Baden-Württemberg.
  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)

Wer ist verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft)?

  • In Mietwohnungen: der Mieter bzw. Bewohner der Wohnung (im Fachjargon: der unmittelbare Besitzer) – es sei denn der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
    ABER: Der Vermieter ist dennoch immer in der Pflicht, die von ihm oder über Dritte (externe Dienstleister) installierten Melder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen. Diese mietrechtliche Pflicht verdrängt auch anderslautende Regelungen zur Zuständigkeit für die Wartung von Rauchwarnmeldern in einzelnen Landesbauordnungen! Mehr
  • Im selbst genutzten Wohnraum: der Eigentümer

Relevante Links

Hier finden Sie die Landesbauordnung (SächsBO)

Neue Vorschrift zu Rauchwarnmeldern in Sachsen

Künftig sind die Geräte auch in Bestandsgebäuden Pflicht

Mit der aktuellen Neufassung der Sächsischen Bauordnung hat der Freistaat auch die Regelung zur Ausstattung von Gebäuden mit Rauchwarnmeldern angepasst. Bisher bestand in Sachsen die Rauchmelderpflicht lediglich für Neubauten (seit 2016), in Bestandsgebäuden jedoch nicht – im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern. Jetzt hat Sachsens Kabinett nachgebessert: Vorgesehen ist, dass künftig auch sächsische Bestandsgebäude mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Dafür soll eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2024 gelten.

Die Regelung im Detail

Vorgeschrieben werden die Rauchwarnmelder für alle Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie für Flure, die zu diesen Aufenthaltsräumen führen. Die Vorschrift wird nicht nur für Wohnungen gelten, sondern auch für entsprechende Räume in Beherbergungsstätten, Tageseinrichtungen für Kinder, Menschen mit Behinderung sowie alte Menschen, für Krankenhäuser, sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Personen und für Wohnheime. In Berlin und Brandenburg sind Rauchmelder übrigens auch im Wohnzimmer Pflicht.


Wer übernimmt Installation, Pflege und Wartung?

Künftig gilt auch für Sachsen: Eigentümer bzw. Vermieter einer Wohnung oder eines Wohnhauses sind verpflichtet, das Objekt gemäß gesetzlicher Vorschrift mit Rauchmeldern auszustatten. Kommt der Vermieter dieser Pflicht, nicht nach oder sind nicht alle vorgeschriebenen Räume mit Rauchmeldern ausgestattet, sollten Mieter diesen zunächst persönlich darauf ansprechen oder anschreiben. Falls Vermieter nicht reagieren, können Mieter die Bauaufsichtsbehörde einschalten.

Für die Pflege und Prüfung der Rauchmelder sind jedoch die Mieter verantwortlich. Der Vermieter ist jedoch gesetzlich verpflichtet, sicherzustellen, dass die Rauchmelder durch den Mieter geprüft werden können und diese Pflichte auch umgesetzt wird. Die Prüfung und Pflege der Rauchmelder sollte regelmäßig gemäß Herstellerangaben erfolgen, mindestens jedoch alle zwölf Monate. Der Vermieter bleibt jedoch in der Pflicht, die fachgerechte Wartung der Rauchmelder sicherzustellen. Dazu zählt der Austausch leerer Batterien und defekter oder gealterter Rauchmelder.

Qualitätszeichen für Rauchmelder

Wie die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ des Forums Brandrauchprävention e.V. mitteilt, werden zwei Drittel der Brandopfer im Schlaf vom Feuer überrascht. Gefährlich ist dabei der Brandrauch. Hier kommen Rauchwarnmelder zum Einsatz, die bei giftigem Rauchgas ein lautes akustisches Signal ertönen lassen. So bleiben Bewohnern wertvolle Sekunden und Minuten, um sich in Sicherheit zu bringen. Für Verbraucher stellt das sogenannte Q-Label eine sichere Orientierungshilfe dar, welcher Rauchmelder eine gute Qualität mitbringt. Die eingetragene Marke zur Kennzeichnung von Rauchmeldern setzt das CE-Zeichen voraus. Unternehmen schaffen durch einheitliche Kriterien und eine unabhängige Prüfung Transparenz und eine besondere Qualitätssicherung.

Weitere Informationen zum Thema gibt es im Infoportal für Verbraucher unter www.rauchmelder-lebensretter.de/

(Quelle: https://www.blick.de/sachsen/neue-vorschrift-zu-rauchwarnmeldern-in-sachsen-artikel11947287?fbclid=IwAR2kxtbLqe64jutGz7kjtRQqwefyvlg4cLEFWO6Y8H5ateMJiTrgbUEZJUc)

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