Bei der Feuerwehrrallye am 06.10.2019 nahmen wir mit zwei Mannschaften teil.
Dabei stärkten wir unseren Teamgeist, wendeten unser Wissen und Können an und hatten vor allem sehr viel Spaß. Wir freuen uns schon auf’s nächste Jahr…
Am 01.06.2019 fand unser diesjähriges Maifeuer statt. Vom Medinger-Feuerwehr-Verein e.V. wird dieses jedes Jahr zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehr Medingen organisiert und veranstaltet. Dieses Jahr feierten wir schon unser 20.! Aufgrund dessen waren zusätzlich zu den jährlichen Aktivitäten für groß und klein natürlich auch Überraschungen geplant. So spielte die Blechlawine, eine Trommelgruppe aus Dresden, als Highlight am Abend.
Trotz der sehr sommerlichen Temperaturen kamen auch diesmal wieder zahlreiche Besucher, denen wir danken möchten! Wir hoffen, auch im nächsten Jahr, ein solch schönes Maifeuer wieder feiern zu können!
Der Mitarbeiter muss für die Freiwillige Feuerwehr einen Lehrgang absolvieren. Muss der Arbeitgeber ihn dafür freistellen? Antwort gibt die Arbeitsrechtskolumne.
Von Ulf Weigelt
Einer meiner neuen Mitarbeiter ist Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr. Jetzt möchte er für einen Lehrgang freigestellt werden. Muss ich das?, fragt Manfred Kobmann.
Sehr geehrter Herr Kobmann,
da geht es Ihnen wie vielen anderen Betrieben auch, in denen Mitarbeiter sich für das Gemeinwohl engagieren. Zunächst ist Ihre Frage kurz und knapp mit einem Ja zu beantworten. Sie müssen Ihre Arbeitnehmer nicht nur für Lehrgänge freistellen, sondern auch für Einsätze . Denn für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gelten – anders als bei anderen Ehrenämtern – besondere Regeln, weil sie eine wichtige Grundversorgung für die Allgemeinheit sicherstellen. Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr (aber auch des Technischen Hilfswerks) dürfen aufgrund ihres Ehrenamts keine beruflichen Nachteile entstehen.
Der Gesetzgeber regelt die Rechte und Pflichten von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr auf der landesrechtlichen Grundlage, weil der Brandschutz Ländersache ist. So besagt beispielsweise der § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen : „Den ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr dürfen aus dem Dienst keine Nachteile im Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie der Teilnahme an sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde entfällt für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr die Pflicht zur Arbeits- oder Dienstleistung. Die Arbeitgeber oder Dienstherren sind verpflichtet, für diesen Zeitraum Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge einschließlich aller Nebenleistungen und Zulagen fortzuzahlen, die ohne die Ausfallzeiten üblicherweise erzielt worden wären; den privaten Arbeitgebern werden die Beträge auf Antrag durch die Gemeinde ersetzt. Die Teilnahme an Übungen, Lehrgängen und sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde ist den Arbeitgebern oder Dienstherren nach Möglichkeit rechtzeitig mitzuteilen.“
Sie kommen also um eine Freistellung Ihres Arbeitnehmer nicht herum. Sie sehen aber auch, dass Sie von Ihrer Gemeinde eine Kostenerstattung erhalten können – jedenfalls nach dieser landesrechtlichen Norm. In der Regel sind die vergütungsrechtlichen Folgen eines solchen Einsatzes in den einzelnen Ländern weitgehend gleich geregelt. Dazu müssen Sie lediglich einen Antrag stellen.
Am 24.05.2019 fand die Wahlversammlung der Ortsteilfeuerwehr Medingen statt. Nachdem am 25.01.2019 erst kurz vor der jährlichen Mitgliederversammlung die Information kam, dass die
neue Satzung zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtskräftig sei, konnten nun die Neuwahl der Leitung sowie die Wahl des Feuerwehrausschusses stattfinden.
So wurde Kam. BI Jaque Klimpel nach seiner 20-jährigen Tätigkeit in einer Führungsposition und bis dahin kommissarischer Wehrleiter, verabschiedet.
An seine Position wurde der Kam. HLM Lars Kellner gewählt.
Kam. HFM Philipp Hesse wurde an seine Seite als stellvertretender Wehrleiter gewählt.
Im Feuerwehrausschuss sind nun die Kam. Tony Herrmann, Jan Rupf und Sten Weise tätig.
Wir gratulieren den Kameraden und freuen uns auf eine neue und erfolgreiche Amtsperiode!
Die Freiwillige Feuerwehr Medingen ist eine Ortsteilfeuerwehr von Ottendorf-Okrilla.
Bereits seit über 80 Jahren sorgen wir für Ihre Sicherheit im Dorf und in der Umgebung.
Wir suchen DICH!
Du interessierst dich für Technik, Feuer oder Kameradschaft?
Dann schau doch einmal bei unseren Diensten vorbei!
Wir sind ständig auf der Suche nach neuen Kameradinnen und Kameraden, egal ob in der Jugendfeuerwehr oder in der aktiven Abteilung.
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